Wer im Rentenalter auf jeden Cent achten muss, hat wahrscheinlich auch die jährliche Rundfunkabgabe im Blick. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio verlangt monatlich 18,36 € pro Haushalt – doch bestimmte Gruppen können sich befreien lassen. Ein Anruf unter 01806 999 555 10 genügt, um die Möglichkeiten zu klären.

Monatlicher Rundfunkbeitrag: 18,36 € pro Haushalt · Betreiber: ARD, ZDF, Deutschlandradio · Sitz des Beitragsservice: Köln · Start des Beitragsservice: Januar 2013 · Finanzierung: Öffentlicher Rundfunk

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Exakte Gebührenänderungen für 2026
  • Weihnachtsprämie für Rentner
3Zeitleisten-Signal
  • Rückwirkende Befreiung seit 2016 möglich (Finanztip)
  • Januar 2013: Start des Beitragsservice (Finanztip)
4Wie es weitergeht

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Kontaktdaten und Rahmenbedingungen des Beitragsservice zusammen.

Kategorie Details
Monatsbeitrag 18,36 €
Betreiber ARD, ZDF, Deutschlandradio
Gründung 2013
Zweck Rundfunkfinanzierung
Telefonnummer 01806 999 555 10
Postadresse 50656 Köln
Servicezeiten Mo–Fr 7:00–19:00 Uhr
Anrufkosten 20 Cent pro Anruf

Wann müssen Rentner keine GEZ mehr bezahlen?

Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist an klare Voraussetzungen gebunden. Wer Grundsicherung im Alter bezieht, kann sich vollständig befreien lassen und spart so bis zu 220 Euro jährlich.

Befreiungskriterien für Rentner

  • Grundsicherung im Alter nach SGB XII
  • Bürgergeld-Bezieher (ehemals Arbeitslosengeld II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
  • Asylbewerberleistungen
  • Pflegegeld oder Kriegsopferfürsorge

Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „RF” erhalten eine Ermäßigung, nicht aber eine vollständige Befreiung. Wer nur Rente bezieht, ohne zusätzliche Grundsicherung, muss den Beitrag zahlen. Wie bei anderen Steuererleichterungen gilt auch hier: Anspruch auf Sozialleistungen muss nachgewiesen werden. Weitere Informationen zu steuerlichen Entlastungen finden Sie in unserem Artikel Was kann man von der Steuer absetzen.

Antragstellung

Der Antrag auf Befreiung muss aktiv gestellt werden – eine automatische Gewährung erfolgt nicht. Zuständig ist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Köln. Eine rückwirkende Befreiung ist bis zu drei Jahre möglich, wenn der Antrag innerhalb weniger Monate nach Leistungsbeginn gestellt wird. Dem Antrag ist eine Kopie des aktuellen Sozialleistungsbescheids beizufügen.

Fazit: Wer Grundsicherung bezieht, sollte den Antrag zeitnah einreichen – bei Antragstellung im Februar oder März kann die Befreiung rückwirkend ab Januar gelten.

Wie erreiche ich den ARD ZDF Beitragsservice?

Der Beitragsservice ist über mehrere Kanäle erreichbar. Die zentrale Anlaufstelle befindet sich in Köln.

Telefonnummer und Öffnungszeiten

  • Telefon: 01806 999 555 10 (20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen)
  • Erreichbar Montag bis Freitag, 7:00 bis 19:00 Uhr

Adresse und Kontaktformular

Postalisch: Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, 50656 Köln

Online: Formulare auf Rundfunkbeitrag.de

Der Beitragsservice wird niemals per Telefon, E-Mail, SMS oder WhatsApp zur Eingabe sensibler Daten auffordern.

Warnung

Der Beitragsservice fragt keine Zugangsdaten oder Bankinformationen unaufgefordert ab. Bei verdächtigen Nachrichten sofort die offizielle Website kontaktieren.

Die Behörde nutzt ausschließlich sichere Kanäle – wer nachfragt, sollte sicherstellen, dass keine Phishing-Versuche vorliegen.

Bei welchem Einkommen muss ich keine GEZ zahlen?

Der Rundfunkbeitrag hängt nicht direkt vom Einkommen ab, sondern vom Bezug bestimmter Sozialleistungen.

Einkommensgrenzen

Es gibt keine festen Einkommensgrenzen. Entscheidend ist der Bezug einer der genannten Sozialleistungen. Wer nur Rente bezieht, ohne zusätzliche Grundsicherung, muss den Beitrag zahlen.

Weitere Befreiungsgründe

  • Gemeinschaftsunterkünfte (Flüchtlingsheime, Internate, Kasernen)
  • Nebenwohnungen
  • Wenn ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner bereits befreit ist, erstreckt sich die Befreiung auf beide
Wichtig

Wer Anspruch auf Sozialhilfe hätte, diese aber nicht beantragt, kann auch auf Antrag nicht vom Rundfunkbeitrag befreit werden.

Fazit: Sozialleistungsbezug ist die zentrale Voraussetzung – ohne entsprechenden Bescheid keine Befreiung.

Wird die GEZ ab 1.1.2026 abgeschafft?

Eine Abschaffung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2026 ist nicht geplant. Es sind jedoch Anpassungen für Haushalte und möglicherweise für Hausbesitzer vorgesehen.

Geplante Änderungen 2026

Konkrete Details zu den Gebührenänderungen stehen noch aus. Hausbesitzer könnten künftig verpflichtet werden, den Beitrag für ihre Mietobjekte nachzuweisen.

Neue Gebührenhöhe

Die aktuelle Höhe von 18,36 € pro Monat könnte sich ändern, definitive Zahlen liegen jedoch noch nicht vor. Welche Feiertage die Bearbeitungszeiten beeinflussen, lesen Sie unter Feiertage Deutschland 2025.

Fazit: Der Rundfunkbeitrag bleibt bestehen – wer von Änderungen betroffen sein könnte, sollte die offiziellen Kanäle von Rundfunkbeitrag.de im Auge behalten.

Ist es strafbar, GEZ nicht zu zahlen?

Die Nichtzahlung des Rundfunkbeitrags hat Konsequenzen. Es drohen Mahngebühren und im Wiederholungsfall rechtliche Schritte.

Konsequenzen der Nichtzahlung

  • Mahnungen mit zusätzlichen Kosten
  • Bußgelder bei wiederholter Nichtzahlung
  • Im Extremfall gerichtliche Schritte

Widerspruchsmöglichkeiten

Gegen Bescheide kann Widerspruch eingelegt werden. Dieser muss innerhalb der Frist beim Beitragsservice eingehen.

Fazit: Säumige Zahler riskieren schrittweise Eskalation – von Mahngebühren bis zu Bußgeldern.

Zeitleiste: Wichtige Daten

  • Januar 2013: Start des Beitragsservice
  • Seit 2016: Rückwirkende Befreiung bis zu drei Jahre möglich
  • 1.1.2026: Mögliche Gebührenanpassungen und neue Pflichten für Hausbesitzer

Gesicherte Fakten und Gerüchte

Bestätigt

  • Beitragsservice in Köln ansässig
  • Monatlicher Beitrag beträgt 18,36 €
  • Befreiung muss beantragt werden
  • Rückwirkende Befreiung seit 2016 möglich
  • Online-Antrag über Rundfunkbeitrag.de

Unklar

  • Exakte Gebührenänderungen 2026
  • Weihnachtsprämie für Rentner (nicht bestätigt)
  • Höhe der neuen Gebühren

Was Expertinnen und Experten sagen

Der Beitragsservice ist eine Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio zur Erhebung des Rundfunkbeitrags.

— Offizielle Website des Rundfunkbeitrags

Rentner mit Grundsicherung können sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen und so bis zu 220 Euro jährlich sparen.

VdK Baden-Württemberg (Sozialverband)

Der Vorteil

Rentner mit Grundsicherung sparen mit einer Befreiung 220 Euro jährlich. Der Antrag dauert nur wenige Minuten – die Ersparnis macht sich bemerkbar.

Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte den Antrag nicht auf die lange Bank schieben. Der Beitragsservice bearbeitet Anträge in der Regel innerhalb weniger Wochen. Wer den Antrag zu spät stellt – etwa erst im April oder Mai 2026 – verliert die rückwirkende Wirkung und kann sich nur ab dem Antragsmonat befreien lassen. Für Rentnerinnen und Rentner mit kleinem Budget ist dieser Unterschied bares Geld: drei Monate rückwirkend bedeuten über 55 Euro, die man behalten kann.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio klärt über Kontakt und Befreiung auf, ergänzt durch den umfassender Anmelde- und Befreiungsleitfaden zur Höhe 2025.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch darf mein Einkommen sein, um von der GEZ befreit zu werden?

Es gibt keine feste Einkommensgrenze. Entscheidend ist der Bezug von Sozialleistungen wie Grundsicherung im Alter, Bürgergeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt.

Kann man GEZ E-Mail schreiben?

Ja, über das Kontaktformular auf Rundfunkbeitrag.de. Der Beitragsservice antwortet auf offiziellem Weg.

Was wird die 2026 Pflicht für Hausbesitzer?

Hausbesitzer könnten verpflichtet werden, den Rundfunkbeitrag für vermietete Wohnungen nachzuweisen. Konkrete Details stehen noch aus.

Wie kann ich den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice anrufen?

Unter 01806 999 555 10 (20 Cent pro Anruf) Montag bis Freitag 7:00 bis 19:00 Uhr.

Erhalten Rentner eine Weihnachtsprämie?

Diese Information ist nicht bestätigt. Offizielle Quellen erwähnen keine Weihnachtsprämie für Rentner.

Was ändert sich 2026?

Es sind Gebührenanpassungen und möglicherweise neue Pflichten für Hausbesitzer geplant. Die genauen Werte stehen noch nicht fest.