
Wenn ein Familienmitglied stirbt, stellt sich für viele Erben die Frage: Habe ich einen Anspruch auf einen Pflichtteil? Das deutsche Erbrecht schützt nahe Angehörige vor vollständiger Enterbung – doch die genaue Berechnung ist oft überraschend knifflig. Anhand konkreter Beispiele für Nachlasswerte von 100.000 €, 200.000 € und 400.000 € zeigen wir, wie hoch Ihr Pflichtteil ausfällt und welche Fristen Sie unbedingt einhalten müssen.
Pflichtteilquote: 50 % des gesetzlichen Erbteils ·
Pflichtteilberechtigte: Abkömmlinge, Ehegatte, Eltern (bei kinderlosem Erblasser) ·
Frist zur Geltendmachung: 3 Jahre (Kenntnis des Todesfalls) ·
Gesetzlicher Erbteil eines Kindes (allein): 50 % des Nachlasses ·
Pflichtteil eines Kindes (allein): 25 % des Nachlasses
Kurzüberblick
- Pflichtteil = Hälfte des gesetzlichen Erbteils (BMJV – Deutsches Justizministerium)
- Kinder sind grundsätzlich pflichtteilsberechtigt (BMJV – Deutsches Justizministerium)
- Anspruch verjährt in 3 Jahren ab Kenntnis (Volkswagen Bank – Finanzlexikon)
- Genauer Wert bei Patchwork-Familien (Stiefkinder nicht blutsverwandt) (NDEEX – Erbrecht aktuell)
- Auswirkungen von Schenkungen auf Pflichtteilsergänzungsanspruch im Einzelfall unterschiedlich (Sparkasse – Ratgeber Erben)
- Die genaue Anwendung des Pflichtteilsrechts in komplexen Familienkonstellationen ist nicht immer eindeutig (NDEEX – Erbrecht aktuell)
- Anspruch entsteht mit Erbfall und ist sofort fällig (Florian Enders – Pflichtteil 2026)
- Verjährung: 3 Jahre ab Jahresende der Kenntnis, maximal 30 Jahre (Justiz Sachsen – Merkblatt Pflichtteil)
- Auskunft über Nachlass vom Erben verlangen (§ 2314 BGB)
- Pflichtteil schriftlich geltend machen, sonst Verjährung
- Bei Streit: Klage vor dem Familiengericht möglich
Sechs zentrale Fakten auf einen Blick – von der Quote bis zur Verjährung:
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Pflichtteilquote | 50 % des gesetzlichen Erbteils |
| Gesetzlicher Erbteil eines Kindes (allein) | 50 % des Nachlasses |
| Pflichtteil eines Kindes (allein) | 25 % des Nachlasses |
| Gesetzlicher Erbteil Ehegatte + 1 Kind | Ehegatte 50 %, Kind 50 % |
| Pflichtteil Ehegatte + 1 Kind | Ehegatte 25 %, Kind 25 % |
| Verjährungsfrist | 3 Jahre ab Kenntnis |
Haben Kinder immer Anspruch auf den Pflichtteil?
„Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, unabhängig vom Testament.“
– Sparkasse Ratgeber (Sparkasse – Ratgeber Erben)
Wer zählt zu den pflichtteilsberechtigten Abkömmlingen?
- Eheliche und nichteheliche Kinder – sie sind immer pflichtteilsberechtigt (BMJV – Deutsches Justizministerium)
- Enkel, wenn der Elternteil (Kind) vorverstorben ist (Ersatzerbenstellung)
- Adoptivkinder stehen leiblichen Kindern gleich
Wann verlieren Kinder den Pflichtteilsanspruch?
Ein vollständiger Pflichtteilsentzug ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich – etwa wenn das Kind eine Straftat gegen den Erblasser begangen hat oder es böswillig unterlässt, ihn in einer Notlage zu unterstützen (§ 2333 BGB). Ein einfaches Zerwürfnis reicht nicht aus. Der Pflichtteil kann auch nicht durch ein Testament vollständig entzogen werden – pflichtteilsberechtigte Personen behalten immer einen Geldanspruch gegen die Erben (BMJV – Deutsches Justizministerium).
Ein Elternteil, das ein Kind enterben will, kann den Pflichtteil nicht verhindern – der Kind erhält mindestens die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils als Geldsumme. Wer den Pflichtteil vermeiden möchte, muss zu einem notariellen Pflichtteilsverzicht greifen, der jedoch die Zustimmung des Kindes erfordert.
Das bedeutet: Auch bei enterbten Kindern bleibt ein Mindestanspruch bestehen.
Wie viel Prozent vom Erbe ist das Pflichtteil?
Berechnung des Pflichtteils in Prozent
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der gesetzliche Erbteil richtet sich nach der Verwandtschaftsordnung und dem Güterstand. Bei einem Kind als Alleinerben beträgt der gesetzliche Erbteil 50 % des Nachlasses – der Pflichtteil somit 25 %. Bei zwei Kindern teilen sie sich den gesetzlichen Erbteil: jedes Kind 50 %, Pflichtteil pro Kind 25 % des Nachlasses (Sparkasse – Ratgeber Erben).
Beispielrechnung für ein Kind
Ein alleinstehender Erblasser hinterlässt ein Kind. Nachlasswert: 100.000 €. Gesetzlicher Erbteil des Kindes: 100 % (alleiniger Erbe). Pflichtteil: 50 % des gesetzlichen Erbteils = 50.000 €. Hätte der Erblasser zwei Kinder, beträgt der gesetzliche Erbteil pro Kind 50 %, der Pflichtteil pro Kind 25 % = 25.000 € pro Kind.
„Hinterlässt eine Person einen Ehepartner und ein Kind, betragen die Pflichtteile jeweils 1/4 des Nachlasses.“
– Vermögenszentrum.ch (Vermögenszentrum – Ratgeber Erbrecht)
Die einfache Regel: Pflichtteil = (gesetzlicher Erbteil) ÷ 2. Für Ehegatten gilt das gleiche Prinzip – der gesetzliche Erbteil hängt vom Güterstand ab (Zugewinngemeinschaft erhöht den Erbteil auf 1/2).
Was das bedeutet: Wer sein Kind auf 10 % des Erbes setzen möchte – etwa per Testament – kann das tun, aber das Kind kann dann zusätzlich den Pflichtteil in Höhe von 25 % fordern. Das Testament verschiebt also nur die Verteilung, hebt den Pflichtteil nicht auf.
Wie hoch ist der Pflichtteil bei 200.000 €?
Pflichtteil bei einem Kind (Nachlass 200.000 €)
Das Kind ist gesetzlicher Alleinerbe → gesetzlicher Erbteil 100 %, Pflichtteil 50 % = 100.000 €. Tatsächlich erhält das Kind in diesem Szenario also die Hälfte des gesamten Nachlasses als Pflichtteil.
Pflichtteil bei zwei Kindern (Nachlass 200.000 €)
Gesetzlicher Erbteil pro Kind: 50 % = 100.000 €. Pflichtteil pro Kind: 25 % = 50.000 €. Summe beider Pflichtteile: 100.000 €.
Pflichtteil bei Ehegatte und einem Kind (Nachlass 200.000 €)
In der gesetzlichen Erbfolge (Zugewinngemeinschaft) erbt der Ehegatte 1/2, das Kind 1/2. Der Pflichtteil des Ehegatten beträgt 1/4 = 50.000 €, der Pflichtteil des Kindes ebenfalls 1/4 = 50.000 €.
Bei 200.000 € Nachlass liegt der Pflichtteil eines einzelnen Kindes bei 100.000 € – ein Betrag, der viele Erben überrascht, weil das Kind selbst bei Enterbung noch 50 % des gesetzlichen Erbteils erhält. Die Praxis zeigt: Wer ein Testament macht, muss den Pflichtteil immer einplanen.
Die Botschaft: Eine testamentarische Verfügung kann den Pflichtteil nicht umgehen – er bleibt immer als Geldanspruch bestehen.
Wie hoch ist der Pflichtteil bei gesetzlicher Erbfolge?
Pflichtteil bei Erben erster Ordnung (Kinder)
Bei gesetzlicher Erbfolge berechnet sich der Pflichtteil aus dem gesetzlichen Erbteil. Der gesetzliche Erbteil hängt von der Verwandtschaftsordnung und dem Güterstand ab (BMJV – Deutsches Justizministerium). Beispiel: Ehegatte mit Kind: Kind erbt 1/2, Pflichtteil 1/4; Ehegatte erbt 1/2, Pflichtteil 1/4.
Pflichtteil bei Erben zweiter Ordnung (Eltern)
Hat der Erblasser keine Abkömmlinge (Kinder, Kindeskinder), können die Eltern pflichtteilsberechtigt sein – vorausgesetzt, sie wären auch gesetzliche Erben. Der Pflichtteil der Eltern beträgt dann die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils, sofern der Ehegatte oder ein anderer Erbe vorhanden ist.
Pflichtteil des Ehegatten
Der Ehegatte erbt in der Zugewinngemeinschaft die Hälfte des Nachlasses (gesetzlicher Erbteil). Sein Pflichtteil beträgt die Hälfte davon, also 1/4 des Nachlasses. Sind neben dem Ehegatten Kinder vorhanden, teilen sie sich die Pflichtteile: Ehegatte 1/4, Kinder insgesamt 1/4 oder mehr, je nach Anzahl (Volkswagen Bank – Finanzlexikon).
Der rote Faden: Ob gesetzliche Erbfolge oder Testament – der Pflichtteil bleibt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das ist der Kern des deutschen Pflichtteilsrechts.
Wie hoch ist der Pflichtteil trotz Testament?
Wirksamkeit eines Testaments gegenüber dem Pflichtteil
Ein Testament kann den Pflichtteil nicht aufheben, sondern nur die Erbquote beeinflussen. Der Pflichtteilsberechtigte behält einen Geldanspruch gegen die Erben in Höhe der Hälfte seines gesetzlichen Erbteils – unabhängig davon, was im Testament steht (Sparkasse – Ratgeber Erben).
Berechnung des Pflichtteils, wenn das Testament den Erben anders einsetzt
Der Pflichtteil wird immer auf Basis des gesetzlichen Erbteils berechnet, selbst wenn das Testament eine abweichende Quote vorsieht. Beispiel: Im Testament wird ein Kind auf 10 % des Nachlasses gesetzt, der gesetzliche Erbteil des Kindes wäre 50 %, also beträgt der Pflichtteil 25 %. Das Kind kann daher zusätzlich zu den testamentarischen 10 % noch eine Geldzahlung von 15 % des Nachlasses fordern.
„Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, daher hängen Pflichtteil und gesetzliche Erbfolge eng zusammen.“
– Deutsches Erbenzentrum (Deutsches Erbenzentrum – Ratgeber Erbrecht)
Warum das für Erblasser wichtig ist: Wer ein Kind enterben möchte, kann das schriftlich verfügen, aber das Kind erhält trotzdem den Pflichtteil. Der einzige Weg, den Pflichtteil komplett auszuschließen, ist der notarielle Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten – der setzt die Zustimmung des Kindes voraus.
Bestätigte Fakten und offene Fragen
Bestätigte Fakten
- Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB) (BMJV – Deutsches Justizministerium)
- Kinder sind pflichtteilsberechtigt (BMJV – Deutsches Justizministerium)
- Ein Pflichtteilsverzicht ist notariell möglich (Sparkasse – Ratgeber Erben)
Was unklar ist
- Genaue Höhe bei Patchwork-Familien, wenn Stiefkinder nicht blutsverwandt sind (NDEEX – Erbrecht aktuell)
- Auswirkungen von Schenkungen auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch im Einzelfall (Sparkasse – Ratgeber Erben)
Diese Zusammenfassung zeigt die gesicherten und die offenen Punkte im Pflichtteilsrecht.
Weitere wichtige Stimmen zum Pflichtteil
„Der Pflichtteilsanspruch entsteht mit dem Erbfall und ist grundsätzlich sofort fällig.“
– Florian Enders – Pflichtteil 2026 (Florian Enders – Ratgeber Erbrecht)
„Unabhängig von der Kenntnis verjähren Pflichtteilsansprüche spätestens 30 Jahre nach dem Erbfall.“
– Volkswagen Bank – Finanzlexikon (Volkswagen Bank – Ratgeber Erbe)
Der Pflichtteil ist kein automatisches Erbe – er muss aktiv geltend gemacht werden. Die Verjährung von drei Jahren ab Kenntnis zwingt Betroffene zum schnellen Handeln. Für Erblasser in Deutschland gilt: Wer sein Vermögen gezielt verteilen möchte, sollte den Pflichtteil immer als feste Größe einplanen und frühzeitig über einen notariellen Pflichtteilsverzicht mit den Kindern sprechen. Für Angehörige, die ein Testament vermuten, das sie benachteiligt, ist der kluge Weg: Auskunft über den Nachlass verlangen, den Pflichtteil schriftlich fordern und sich anwaltlich beraten lassen – oder die Frist verpasst zu haben.
hopkins.law, constellatio.de, dejure.org, erbrechtsinfo.com, gerichte-zh.ch, juraindividuell.de
Wer seinen Pflichtteil genau ermitteln möchte, findet bei Berechnung des Pflichtteils eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung mit konkreten Zahlenbeispielen.
Häufig gestellte Fragen
Können Geschwister einen Pflichtteil verlangen?
Geschwister sind in der Regel nicht pflichtteilsberechtigt, es sei denn der Erblasser hatte keine Abkömmlinge, Ehegatten oder Eltern – dann treten die Geschwister als gesetzliche Erben zweiter Ordnung ein, und ihr Pflichtteil entspricht der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils (BMJV – Deutsches Justizministerium).
Wie wird der Pflichtteil bei einem Haus berechnet?
Der Wert des Hauses wird marktüblich geschätzt (Verkehrswert). Von diesem werden bestehende Schulden (z.B. Hypotheken) abgezogen. Der so ermittelte Netto-Nachlasswert wird zur Berechnung des Pflichtteils herangezogen (Sparkasse – Ratgeber Erben).
Welche Steuern fallen auf den Pflichtteil an?
Der Pflichtteil unterliegt der Erbschaftsteuer. Freibeträge (z.B. 400.000 € für Kinder) und Steuerklassen richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Der Pflichtteil wird wie ein Erbe behandelt – Steuerberatung ist empfehlenswert.
Kann ich den Pflichtteil ausschlagen?
Ja, Sie können auf den Pflichtteil verzichten – entweder durch notariellen Verzicht zu Lebzeiten des Erblassers oder durch Ausschlagung der Erbschaft nach dem Erbfall. Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen beim Nachlassgericht erklärt werden (Justiz Sachsen – Merkblatt Pflichtteil).
Was ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch?
Wenn der Erblasser innerhalb der letzten zehn Jahre vor seinem Tod Schenkungen gemacht hat, können Pflichtteilsberechtigte einen Zusatzanspruch geltend machen – den Pflichtteilsergänzungsanspruch. Der Wert der Schenkung wird dem Nachlass hinzugerechnet (Sparkasse – Ratgeber Erben).
Wie hoch ist der Pflichtteil bei 400.000 €?
Bei einem Nachlass von 400.000 € und einem Kind als Alleinerben: gesetzlicher Erbteil 100 % = 400.000 €, Pflichtteil 50 % = 200.000 €. Mit zwei Kindern: pro Kind gesetzlicher Erbteil 50 % = 200.000 €, Pflichtteil 25 % = 100.000 € pro Kind.
Gilt der Pflichtteil auch für Enkel?
Enkel sind nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn der Elternteil (das Kind des Erblassers) vorverstorben ist. Dann treten sie an die Stelle ihres Elternteils – sie sind pflichtteilsberechtigt, jedoch nur in Höhe des Pflichtteils, den der verstorbene Elternteil gehabt hätte.



