Wer seinen Kirchenaustritt erwägt, steht vor einer Entscheidung, die sowohl finanzielle als auch persönliche Folgen hat. Die Kirchensteuer macht in Deutschland je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Einkommensteuer aus – ein Betrag, der viele zum Austritt bewegt. Dieser Artikel zeigt die konkreten Schritte, die anfallenden Kosten und die rechtlichen Konsequenzen, damit Sie am Ende selbstbewusst entscheiden können.
Kirchensteuersatz in Deutschland: 8–9 % der Einkommensteuer ·
Durchschnittliche Steuerersparnis pro Jahr: ca. 500–1.000 Euro ·
Gebühren für den Kirchenaustritt: zwischen 10 und 50 Euro ·
Anstieg der Kirchenaustritte (2022): ca. 2,2 Millionen Menschen
Kurzüberblick
- Kirchensteuerpflicht endet mit dem Austritt (Kirchensteuer wirkt – Informationsportal der evangelischen Kirche)
- Austritt muss persönlich oder schriftlich beglaubigt erklärt werden (CHIP – Ratgeber Kirchenaustritt)
- Gebühren variieren je nach Behörde (Handelsblatt – Vergleich der Gebühren)
- Ob der Arbeitgeber in kirchlichen Einrichtungen den Austritt sanktionieren darf
- Genaue Höhe der Steuerersparnis bei sehr hohen oder niedrigen Einkommen
- Formalien beim Wiedereintritt und erneute Kirchensteuerpflicht
- Kirchenrechtlich wirkt der Austritt sofort nach Erklärung (Wikipedia – Kirchenaustritt Rechtsfolgen)
- Steuerrechtlich entfällt die Kirchensteuer erst ab dem ersten Tag des Folgemonats (Wikipedia – Kirchenaustritt Rechtsfolgen)
- Nach der Austrittserklärung wird die Kirchensteuer automatisch abgemeldet (beglaubigt.de – Ablauf nach Austritt)
- Die Gemeinde informiert die Meldebehörde – weiterer Schriftverkehr ist nicht nötig (beglaubigt.de – Ablauf nach Austritt)
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Kennzahlen zum Kirchenaustritt zusammen – von Steuersätzen bis zu regionalen Gebührenunterschieden.
| Aspekt | Wert |
|---|---|
| Kirchensteuersatz (Regel) | 8 % (BW, BY, SH) oder 9 % (übrige Bundesländer) (beglaubigt.de – Steuersatz nach Bundesland) |
| Durchschnittliche Gebühr | 30–50 € (Standesamt) + ggf. 20 € Notar (Handelsblatt – Gebührenübersicht) |
| Jährliche Ersparnis (Beispiel 50.000 € Brutto) | ca. 500–600 € |
| Anzahl Austritte 2022 (Deutschland) | ca. 2,2 Millionen (evangelisch und katholisch) |
| Höchste Gebühr (Unterreichenbach, BW) | 75,00 € (Handelsblatt – Spitzenreiter Gebühren) |
| Kostenloser Austritt | in Brandenburg und Bremen (Handelsblatt – kostenlose Verfahren) |
| Frist | keine Kündigungsfrist; sofort wirksam |
Welche Folgen hat es, wenn man aus der Kirche austritt?
Ende der Kirchensteuerpflicht
- Die Kirchensteuer entfällt ab dem Folgemonat nach der Austrittserklärung (Kirchensteuer wirkt – FAQ zur Abmeldung).
- Der Austritt ist die einzige Möglichkeit, die Kirchensteuer dauerhaft zu vermeiden – eine bloße Abmeldung ohne Austritt reicht steuerrechtlich nicht aus.
Verlust kirchlicher Dienstleistungen
- Kirchliche Amtshandlungen wie Trauungen, Taufen oder Beerdigungen in der Kirche sind nach dem Austritt nicht mehr möglich (Wikipedia – Kirchliche Handlungen).
- Auch das Patenamt in der katholischen oder evangelischen Kirche entfällt.
Mögliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis
- Wer in einer kirchlichen Einrichtung (z. B. Caritas, Diakonie, kirchlicher Kindergarten) arbeitet, riskiert bei Austritt eine Kündigung, wenn die Tätigkeit an die Kirchenmitgliedschaft geknüpft ist – das ist jedoch nicht in allen Fällen zulässig.
Das Muster ist klar: Der Kirchenaustritt beendet die Steuerpflicht und den Zugang zu kirchlichen Diensten, kann aber in bestimmten Berufen zum Nachteil werden.
Was muss ich tun, um aus der Kirche auszutreten?
Persönliche Erklärung beim Standesamt oder Amtsgericht
- In den meisten Bundesländern (außer Berlin, Brandenburg, NRW) erfolgt der Austritt durch persönliche Erklärung beim Standesamt (Handelsblatt – Zuständigkeiten).
- In Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen ist das Amtsgericht zuständig.
Schriftliche Erklärung in öffentlich beglaubigter Form
- Wer nicht persönlich erscheinen kann, reicht die Erklärung schriftlich mit notarieller Beglaubigung der Unterschrift ein (beglaubigt.de – Notarielle Beglaubigung).
- Eine Begründung ist nicht erforderlich – Sie müssen lediglich erklären, dass Sie aus der Kirche austreten möchten.
Erforderliche Dokumente
- Personalausweis oder Reisepass – ausreichend für die Identifikation beim Standesamt.
- Bei schriftlicher Erklärung ggf. eine beglaubigte Kopie des Ausweises.
Der Aufwand ist gering: Für einen Termin beim Standesamt brauchen Sie nur Ihren Ausweis und etwa 15 Minuten Zeit. Die meisten Standesämter arbeiten ohne Terminvergabe.
Die praktische Konsequenz: Der Gang zum Standesamt ist der einzige bürokratische Aufwand – danach erledigt die Meldebehörde den Rest automatisch.
Wie viel Geld muss man zahlen, um aus der Kirche auszutreten?
Gebühren für die Austrittserklärung
- Die Gebühr liegt bundesweit zwischen 10 und 50 Euro, je nach Standesamt oder Amtsgericht. In Brandenburg und Bremen ist der Austritt kostenlos (Handelsblatt – Kostenvergleich).
- Die Gemeinde Unterreichenbach (Baden‑Württemberg) verlangt mit 75 Euro die höchste Gebühr bundesweit.
Kosten für die Beglaubigung durch Notar
- Bei schriftlicher Erklärung fallen zusätzlich Notarkosten von etwa 20 bis 30 Euro an (beglaubigt.de – Notarkosten).
Der Trade‑off: Die einmaligen Kosten sind minimal im Vergleich zur jährlichen Steuerersparnis – selbst bei der Höchstgebühr von 75 Euro amortisiert sich der Austritt innerhalb weniger Monate.
Kann man in Deutschland online aus der Kirche austreten?
Nur in wenigen Bundesländern möglich
- Ein Online‑Austritt ist bisher nur in Hamburg, Berlin und Schleswig‑Holstein möglich – und auch dort nur mit elektronischem Personalausweis (eID) (CHIP – Online‑Austritt).
- Die meisten Standesämter verlangen weiterhin persönliches Erscheinen – eine bundesweite Online‑Lösung ist nicht absehbar.
Elektronische Authentifizierung
- Der Online‑Austritt erfordert die Nutzung der Online‑Ausweisfunktion des Personalausweises. Ohne eID‑fähiges Lesegerät oder Smartphone geht es nicht.
Wer keinen elektronischen Personalausweis hat oder in einem Bundesland ohne Online‑Verfahren wohnt, muss weiterhin den Weg zum Standesamt auf sich nehmen – eine flächendeckende digitalen Lösung gibt es nicht.
Die Lage ist eindeutig: Wer bequem von zu Hause aus austreten möchte, lebt bis auf Weiteres in Hamburg, Berlin oder Schleswig-Holstein – alle anderen müssen persönlich erscheinen.
Wie viel Kirchensteuer spare ich, wenn ich aus der Kirche austrete?
Kirchensteuer als 8–9 % der Einkommensteuer
- Der Steuersatz beträgt in Bayern und Baden‑Württemberg 8 %, in allen anderen Bundesländern 9 % der Einkommensteuer (beglaubigt.de – Steuersätze).
- Beispiel: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 50.000 Euro (etwa 10.000 Euro Einkommensteuer) sparen Sie in NRW (9 %) rund 900 Euro pro Jahr.
Jährliche Ersparnis für verschiedene Einkommensgruppen
- Die Ersparnis ist linear: je höher das Einkommen, desto mehr fällt die Kirchensteuer ins Gewicht. Ein Single mit 30.000 Euro Brutto spart rund 300–400 Euro, eine Familie mit 80.000 Euro Brutto kann 800–1.200 Euro jährlich einsparen.
- Der Austritt wirkt sich auch auf die Lohnsteuerklasse aus – der Kirchensteuerabzug entfällt ab dem Folgemonat.
Was das finanziell bedeutet: Die einmaligen Gebühren von maximal 75 Euro sind im Verhältnis zur jährlichen Ersparnis verschwindend gering – selbst beim niedrigeren Gehalt liegt die Amortisation innerhalb eines Jahres.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Kirchenaustritt
- Zuständige Stelle ermitteln: Finden Sie heraus, ob Ihr Standesamt oder Amtsgericht zuständig ist (Liste nach Bundesland Handelsblatt – Zuständigkeiten).
- Termin vereinbaren: Die meisten Standesämter bieten offene Sprechstunden an; einige erfordern vorherige Terminbuchung.
- Dokumente mitnehmen: Personalausweis oder Reisepass – mehr wird in der Regel nicht verlangt.
- Erklärung abgeben: Teilen Sie dem Beamten mit, dass Sie aus der Kirche austreten möchten. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
- Gebühr bezahlen: Bezahlen Sie die fällige Gebühr (in bar oder mit Karte, je nach Behörde). Sie erhalten eine Austrittsbestätigung.
- Abwarten: Die Meldebehörde informiert die Kirche – ab dem Folgemonat wird keine Kirchensteuer mehr einbehalten.
In Bremen und Brandenburg ist der Austritt kostenlos. In allen anderen Bundesländern sollten Sie die Gebühr in bar bereithalten, da viele Standesämter keine Kartenzahlung akzeptieren.
Der Ablauf ist simpel: Sechs Schritte trennen Sie vom Kirchenaustritt – der zeitaufwendigste ist die Anreise zum Standesamt.
Vorteile
- Keine Kirchensteuer mehr – dauerhafte Ersparnis von mehreren Hundert Euro jährlich
- Selbstbestimmte Entscheidung ohne Begründungszwang
- Wiedereintritt jederzeit möglich (wenn auch mit Formalien)
Nachteile
- Kein Anspruch auf kirchliche Trauung, Taufe, Beerdigung
- Mögliche berufliche Konsequenzen in kirchlichen Einrichtungen
- Verlust des Patenamts und der aktiven Mitgliedschaft in der Gemeinde
Bestätigte Fakten vs. Unklarheiten
Bestätigte Fakten
- Kirchensteuerpflicht endet mit Austritt.
- Austritt muss persönlich oder schriftlich beglaubigt erklärt werden.
- Gebühren variieren je nach Behörde zwischen 0 und 75 Euro.
- Online-Austritt ist nicht bundesweit möglich.
Was unklar ist
- Ob der Arbeitgeber in kirchlichen Einrichtungen den Austritt sanktionieren darf (abhängig von Tätigkeit und Konfession).
- Ob der Wiedereintritt automatisch zur erneuten Kirchensteuerpflicht führt (ja, aber mit Formalien).
- Genaue Höhe der Steuerersparnis bei sehr hohen oder niedrigen Einkommen.
Die Bilanz: Vier klare Fakten stehen drei offenen Fragen gegenüber – die wichtigste Unsicherheit betrifft Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen.
„Der Kirchenaustritt ist eine formale Willenserklärung, die beim Standesamt oder Amtsgericht abgegeben wird. Eine Begründung ist nicht erforderlich, die Wirkung tritt sofort ein.“
Evangelische Kirche in Deutschland – Kirchliches Recht (Kirchensteuer wirkt – offizielles Portal)
„Die Gebührenunterschiede sind enorm: Während der Austritt in Brandenburg kostenlos ist, verlangen einige Gemeinden in Baden‑Württemberg bis zu 75 Euro. Vorher informieren lohnt sich.“
Stiftung Warentest – Finanzexperten (zitiert in Handelsblatt – Gebührenvergleich)
„Der Kirchenaustritt ist in Deutschland ein rein weltlicher Akt – die Kirchenmitgliedschaft endet mit der Erklärung vor einer staatlichen Behörde.“
Wikipedia – Kirchenaustritt (Wikipedia – Rechtsbegriff)
Für den durchschnittlichen Kirchensteuerzahler ist die Entscheidung klar: Wer die Kirchensteuer sparen möchte, kommt am Austritt nicht vorbei. Die einmaligen Kosten von maximal 75 Euro wiegen die jährliche Ersparnis von mehreren Hundert Euro schnell auf. Was bleibt, ist der Verlust kirchlicher Dienste – eine Abwägung, die jeder für sich selbst treffen muss.
lohnsteuer-kompakt.de, finanztip.de, stuttgart.de, service-bw.de
Häufig gestellte Fragen
Kann ich nach dem Kirchenaustritt wieder in die Kirche eintreten?
Ja, ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich. Sie müssen sich an die Kirchengemeinde vor Ort wenden und eine Beitrittserklärung abgeben. Ab dem Zeitpunkt des Wiedereintritts fällt wieder Kirchensteuer an (Kirchensteuer wirkt – Wiedereintritt).
Ändert sich mein Rentenanspruch durch den Kirchenaustritt?
Nein, der Kirchenaustritt hat keine direkten Auswirkungen auf Ihre gesetzliche Rente. Die Rentenversicherung ist nicht an die Kirchenmitgliedschaft geknüpft. Private Rentenversicherungen oder kirchliche Zusatzversorgungskassen (z. B. KZVK) können jedoch betroffen sein – klären Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber.
Betrifft der Kirchenaustritt auch meine Kinder?
Wenn Sie allein das Sorgerecht haben, sind Ihre Kinder von Ihrem Austritt nicht unmittelbar betroffen. Die Kirchenzugehörigkeit der Kinder bestimmt sich nach der Taufe und dem Sorgerecht. In der Regel bleiben Kinder bis zu ihrer eigenen Entscheidung in der Kirche, in die sie getauft wurden.
Muss ich den Austritt meinem Arbeitgeber mitteilen?
Nein, eine aktive Mitteilung an den Arbeitgeber ist nicht erforderlich. Die Lohnabrechnung wird automatisch durch die Meldebehörde aktualisiert – der Kirchensteuerabzug entfällt ab dem Folgemonat. Nur bei kirchlichen Arbeitgebern kann es sinnvoll sein, offen zu kommunizieren.
Welche Unterlagen muss ich zum Standesamt mitbringen?
Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Reisepass. In manchen Standesämtern kann auch die Geburtsurkunde verlangt werden – am besten vorher telefonisch nachfragen.
Wie schnell ist der Austritt wirksam?
Kirchenrechtlich tritt die Wirkung sofort mit Abgabe der Erklärung ein. Steuerrechtlich entfällt die Kirchensteuer erst ab dem ersten Tag des Folgemonats. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung, die Sie als Nachweis aufbewahren sollten (CHIP – Fristen).
Kann ich anonym aus der Kirche austreten?
Nein, ein anonymer Austritt ist nicht möglich. Die Erklärung muss mit Ihrem Namen und Ihrer Unterschrift erfolgen, da die Behörde Ihre Identität feststellen muss. Ihre Daten werden jedoch nur an die Kirchen weitergeleitet, nicht veröffentlicht.
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